WERTERMITTLUNG

Wertermittlung

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein Geschäft, welches wohl die meisten Menschen nur einmal im Leben tätigen. Dabei den Preis zu finden, der sowohl Käufer wie auch Verkäufer zufrieden stellt, diese Möglichkeit bietet ein Verkehrsgutachten.

§194 BauGB definiert: "Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Wir erstellen in interdisziplinärer Zusammenarbeit Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Rechte an Grundstücken, wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege. Diese Gutachten dienen dem privaten Geschäftsverkehr, sie werden aber auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren, wie z.B. dem Planfeststellungsverfahren, benötigt.
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