INGENIEURVERMESSUNG

Ingenieurvermessung

-> Entwurfsvermessung
-> Gebäude - Innenaufmaß / Facility - Management
-> Mietflächenermittlung
-> Bauabsteckung
-> Massenermittlung
-> Baumaschinensteuerung
-> Lageplan / Lageplan zum Bauantrag
-> Setzungsmessung / Deformationsmessung
-> Datenbanken
... und vieles mehr ...

Entwurfsvermessung

Die Entwurfsvermessung dient der Ermittlung aller wesentlichen Daten einer Fläche zur Optimierung der Planungsmöglichkeiten durch Aufnahme von Topographie nach Lage und Höhe. Die Ausgestaltung der Pläne geschieht individuell nach Kundenwunsch, die Präsentation auf Papier und in verschiedenen digitalen Varianten.

Gebäude - Innenaufmaß / Facility - Management

Das Gebäude-Innenaufmaß dient überwiegend zum Vergleich zwischen geplanten und tatsächlich vorhandenen Flächen. Es ist sehr nützlich bei der genauen Ermittlung von Kauf- und Mietflächen, die Einsparungen oder Gewinne können beträchtlich sein. 

Die gif e.V. (Gesellschaft für Immobilienforschung) hat hierzu Standards entworfen, die in der exakten Flächenermittlung Anwendung finden, wie auch die entsprechenden DIN-Normen und die Wohnflächenverordnung.

Egal ob Zweifel an einer WEG-Teilung, Neuplanung einer Fläche oder Immobilie oder einfach nur rechtliche, planerische oder vertragliche Neustrukturierung: Klarheit entsteht nur durch präzises Aufmaß.

Mietflächenermittlung

Egal ob Sie eine Berechnung einer Mietfläche nach DIN, gif oder Verträgen benötigen, das Team verfügt hier über große Erfahrung. Individuell für Wohn-, Gewerbe- oder sonstige Mietflächen auch möbeliert oder in laufendem Betrieb erstelle ich ihnen gerne ein Angebot. Da Miete monatlich wiederkehrende Fixkosten sind kann sich das schnell amortisieren. Auch der Kauf einer Immobile, der eigentlich immer Flächenangaben als Maßstab für den Preis beinhaltet, kann Rechtssicherheit und Klarheit durch diese Maßnahme erlangen. Lassen Sie doch Planungsangabe und örtliches Aufmaß vergleichen.

Bauabsteckung

Die Entwurfsvermessung dient der Ermittlung aller wesentlichen Daten einer Fläche zur Optimierung der Planungsmöglichkeiten durch Aufnahme von Topographie nach Lage und Höhe. Die Ausgestaltung der Pläne geschieht individuell nach Kundenwunsch, die Präsentation auf Papier und in verschiedenen digitalen Varianten.

Massenermittlung

Im nicht ganz unkomplizierten Bereich der räumlichen Vermessung und der dreidimensionalen Modellbildung sind Erfahrungen und Problemverständnis von elementarer Wichtigkeit. Um Verfüllmengen zu vergleichen, werden zwei Höhenaufnahmen miteinander verschnitten, um die Differenz "vorher - nachher" zu ermitteln. Verdichtung bzw. Auflockerung werden prozentual eingerechnet. Diese Art von klassischer Ingenieurtätigkeit erfordert eine enge Zusammenarbeit von Vermessung und Bauausführung sowie eine hohe Flexibilität in der Praxis.

Baumaschinensteuerung

Vielfach werden am Computer entworfene Geländeverläufe mit GPS-gesteuerten Baumaschinen in die Örtlichkeit übertragen. Wir können Ihre Planungen und Profildaten in maschinenlesbare Dateiformate konvertieren

Lageplan zum Bauantrag (RLP), Liegenschaftsplan (Hessen)

ls unerlässliches Werkzeug der Planung dient die Sammlung aller hierfür relevanten Daten in einem Plan. Neben diversen technischen Angaben sind diese auch juristischer und katasterrelevanter Natur. Als ÖbVI - Büro verfügen wir nicht nur über das technische Know - How, sondern auch über die Zulassung als Vermessungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz. Zahlreiche Partner wie Architekten und Planer schätzen hier unsere jahrelange Erfahrung und Kompetenz in behördlichen Genehmigungsverfahren.

Für die weitere Verarbeitung der Daten bieten wir selbstverständlich alle gängigen und modernen Möglichkeiten an, wie DXF/DWG - Schnittstellen, JPG - Fotos, digitale Plots als PLT oder PDF und Versendung per E - Mail. Aber auch der althergebrachte Papierplot kommt zur Anwendung.

Setzungsmessung / Deformationsmessung

Zur Überwachung des Setzungsverhaltens von Bauwerken aller Art, werden zu verschiedenen Zeitpunkten Höhen- und Lagemessungen an objektdefinierten Punkten vorgenommen, die zuvor von uns hochgenau bestimmt worden sind. Ursache für die Höhenveränderung können natürliche Setzungen, Grundwasserspiegelveränderungen, Untergrundbewegungen oder andere geologische Zusammenhänge sein. Die Differenz über einen gewissen Zeitraum gibt Aussage darüber, ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Gebäude zu schützen. In diesem Zusammenhang ist die Setzungsmessung nicht nur technische Überwachung, sondern auch juristische Beweissicherung. Speziell die individuelle Genauigkeitsanforderung kann diese Messung zu einer enorm komplizierten Ingenieurleistung machen.

Wohnungseigentumsgesetz WEG, Teilungsgrenzen bestimmen  

1951 hat der Gesetzgeber das WEG Wohnungseigentumgesetz geschaffen, um auf die besondere Situation des Landes nach den verheerenden Folgen des Krieges zu reagieren. Die Möglichkeit, selbständig grundbuchfähige Eigentumswohnungen zu schaffen hat einige Besonderheiten:
- Ein Bruchteilseigentümer kann zwar über seinen Anteil verfügen. 
  Die Verkehrsfähigkeit eines   
  Miteigentumsanteils ist aber eingeschränkt
- Verwaltung des Gegenstandes erfolgt gemeinschaftlich 
- Eine spätere Realteilung kann schwierig bis unmöglich werden. 

Besonders nach Verkäufen oder Generationenübergängen kommt es zu Uneinigkeiten, weil es oft keine saubere Abgrenzung gibt. Zwar hat ein Notar, die eigentlich Willenserklärung eines WEG-Vertrages festgelegt, ist oft ist diese aber mehr nachvollziehbar oder bleibt subjektiv. 

Eine im Kataster eingetragene Realteilung ist im Vergleich zur „unechten“ horizontalen Teilung noch nicht mal sehr viel teurer, vermeidet aber nicht nur diese Nachteile sondern stellt auch einen höheren Marktwert der Liegenschaft dar. Freilich können nachbarschaftliche Streitigkeiten auch so nicht komplett ausgeschlossen werden, sind aber nicht nur seltener, sondern auch eindeutiger und ohne Gerichte zu lösen:

- Als Eigentümer der Teilfläche hat man die volle                                     Verfügungsmöglichkeit über sein Grundstück.
- Es herrscht Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit
- Keine gemeinschaftliche Verwaltung (und auch keine Kosten hierfür)

WEG sind grundsätzlich auch aufzulösen, aber das ist u.U. mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Grenzstreitigkeiten innerhalb einer WEG sind oft nur auf dem Wege der Kommunikation zu lösen. Auf dem Weg dorthin ist eine geometrische Untersuchung der strittigen Frage aber oft der erste Schritt. Lassen Sie sich individuell beraten.

Vermessung an ungewöhnlichen Orten

Mitunter erfordert die Aufgabe und ihre Situation individuelle Lösungen. Zwänge räumlicher, terminlicher oder physischer Natur sind nicht immer einfach zu lösen. Es fehlt aber die Erfahrung eines unlösbaren Problems…

Egal ob am Wasser, wenn das Objekt nicht still steht…
… unter der Erde…
… oder aus der Luft…

Datenbanken

ALB (automatisiertes Liegenschaftsbuch) kann in Excel oder Access aufgebaut werden.
Gebäudeabsteckung

Die genehmigte Planung in die Örtlichkeit zu übertragen ist Grundvoraussetzung um ihr Bauvorhaben und ihre Investition rechtlich zu schützen. Ob im Neubaugebiet auf der "grünen Wiese" oder in der Baulücke Innenstadt: Die sichere Lösung kann nur der Fachmann erbringen. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz hat dazu hohe Ansprüche gemäß der Bau- und Verbraucher-gesetze aufgestellt, die ich erfülle. Das Büro ist in die Liste der zertifizierten Absteckberechtigten
eingetragen.
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