Deichertüchtigung und Rückverlegung

Deichertüchtigung und Rückverlegung

Der Ausbau der Deiche zum Schutz vor Hochwasser von Gewässern sowie deren Unterhaltung sind gemäß §84 des Landeswassergesetzes von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1990 Aufgabe des Landes. 

Zuständig ist zumeist die SGD (Struktur und Genehmigungsdirektion). 

Meine konkrete Aufgabe ist es, den Bestand ober- und unterirdisch zu erfassen, um eine saubere Planungsgrundlage zu erhalten. In Profilen und Lageplänen wird dokumentiert, wie der Ist-Zustand aussieht.

Nach einer Planungsphase beginnt der eigentliche Umsetzung des Projektes. Baubegleitend ermittele ich Massenverschiebungen, eingebaute Schichten, Höhen und vieles mehr um eine Übereinstimmung von Ausführung und Planung zu überprüfen. 

Zum Abschluß erfolgt in der Regel eine technische Schlussdokumentation, die die Investition der öffentlichen Hand aus Steuergeldern nachweist und Katasterschlussvermessung um eine nötigen Grunderwerb in Kataster und Grundbuch zu bringen und um beim Bau verlorene gegangene Grenzpunkte zu erneuern.

Nach 5 Jahren endet die Gewährleistungspflicht der Baufirmen. Ich kontrolliere vor Fristablauf die Deichkronen um sicherzustellen, dass die natürliche, physikalische Setzung im erlaubten Maß geblieben ist.
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