KATASTERVERMESSUNG

Katastervermessung

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist Organ des öffentlichen Rechts. 
Die Höhe der Vergütung seiner Arbeit richtet sich einheitlich für alle Vermessungsdienststellen des Landes nach der Landesgebührenordnung.
Folgende Leistungen führe ich aus:
  • Auskünfte und Auszüge über Liegenschaften 
  • Grenzfeststellung: amtliche Kennzeichnung bestehender Grenzen durch Grenzmarken 
  • Teilungsvermessung: für die Bildung neuer Grenzen als Vorraussetzung für die grundbuchliche Abschreibung 
  • Gebäudeeinmessung: zur Aktualisierung des Gebäudebestandes in der Liegenschaftskarte 
  • Freiwillige Bodenordnung: bodenordnerische Maßnahme im Sinne bebaubarer Grundstücke
  • Sonderung: Teilungsvermessung ohne örtliche Abmarkung unter bestimmten Voraussetzungen 
  • ausführliche Beratung im Liegenschafts- und Gebührenrecht
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